Wir helfen Ihnen
mit dem
Gründerzuschuss

  • Beratung speziell für Berlin
  • Für den perfekten Start in
    die Selbstständigkeit
  • Kompetent und Erfolgsorientiert

Testen Sie, ob Ihnen ein Gründungszuschuss zusteht!

Coaching für Existenzgründer

Sie wollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen?

Wir unterstützen Sie von Ihrer Idee bis zur Umsetzung als Existenzgründer. Wir machen aus Ihrer Idee einen belastbaren Businessplan, auch zur Vorlage und Präsentation bei Banken und Investoren. Unser Angebot richtet sich an Existenzgründer, Gründungswillige, Unternehmensgründer, aber auch an Jungunternehmer in der Startphase. Wir unterstützen Sie ausschließlich durch Einzelcoaching, weil diese Methode Ihren individuellen Bedürfnissen am besten gerecht wird und Ihre Idee nicht nach außen getragen wird.

Für Gründer, die im Leistungsbezug von ALG 1 oder ALG 2 sind, entstehen keine Kosten. Die Kosten für bis zu 48 UE werden von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter über einen Gutschein, genannt „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“, abgekürzt AVGS, zu 100% übernommen.

Sie wollen wissen, wie zufrieden unsere Kunden mit dem Coaching waren? Schauen Sie mal hier nach: https://trustpower.de/evaluierung-2020/

Für Selbstzahler bieten wir ebenfalls attraktive Angebote. Vereinbaren Sie doch einfach ein kostenloses Informationsgespräch, in dem Sie uns Ihren Bedarf und Ihre Erwartungen darstellen. Daraus erarbeiten wir ein maßgeschneidertes Angebot für Sie!

Ganzheitliches Existenzgründercoaching

Während des gesamten Gründercoachings steht Ihnen immer einen Kompetenter Mentor vor Ort zu Verfügung, an den Sie sich bei Fragen wenden können und der Sie während der Gründungsphase unterstützt.

Kostenübernahme durch Arbeitsamt

Unser Gründercoaching ist mit dem AVGS Gutschein für Sie komplett kostenlos. Wir helfen Ihnen dabei, diese Unterstützung zu bekommen!

Chance auf 300€ zusätzlich mit Gründerzuschuss

Durch unser Coaching steigt die Möglichkeit, den Gründerzuschuss zu erhalten. So stehen Ihnen monatlich 300€ zusätzlich zu ALG 1 zu!

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I, und haben noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
  • Ihre Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden
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Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

  • Der Gründungszuschuss entspricht dem Betrag des bisherigen ALG I-Bezugs. Zusätzlich erhalten Sie einen Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung
  • Zeitraum: 6 Monate ab dem Datum Ihrer Gründung
  • Eine Weiterbewilligung ist nach dem Ablauf möglich
  • Die Verlängerung beträgt zusätzlich 9 Monate
  • In Phase 2. beträgt die Förderung ebenfalls 300 EUR monatlich

Wir helfen ihnen bei ihrem professionellen Businessplan

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen Sie einen professionellen Businessplan vorlegen. Relevant ist hierbei die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für mindestens 2 Jahre. Auch Ihre fachlichen und persönlichen Kenntnisse sollten Sie nachweisen und diese in der Planung erläutern.

Was Sie für die Beantragung ihres Gründerzuschusses wissen müssen

Da der Gründungszuschuss eine Kann-Leistung ist, gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses. Das letzte Wort liegt bei ihrem Vermittler bei der Arbeitsagentur, ob er den Gründerzuschuss bewilligt oder nicht. In unserem Gründercoaching bereiten wir Sie perfekt darauf vor, was zu beachten ist:

Businessplan

Das A und O ist ein aussagekräftiger Businessplan, bei dem alle Zahlen schlüssig aufgearbeitet sind und ihre Geschäftsidee sauber und nachvollziehbar dargestellt wird. Dies ist der inhaltliche Eignungstest für Ihre Selbständigkeit.

Argumentieren Sie gut

Ihr Ansprechpartner beim Arbeitsamt prüft, ob Ihre geplante Selbständigkeit die bessere Alternative gegenüber einer Anstellung in einem Betrieb ist. In Ihrem Gründungscoaching werden Sie mit stichhaltigen Argumenten perfekt auf das Gespräch vorbereitet um zu vermitteln, warum Ihre Selbständigkeit der richtige Schritt ist.

Seien Sie überzeugend

Mit Ihren neu erlernten Fähigkeiten zeigen Sie ihrem Vermittler Ihre fachliche und persönliche Kompetenz. Da er die Entscheidung trifft, ob Ihnen der Zuschuss zusteht, müssen Sie ihm von Ihrer Idee überzeugen.

Tragfähigkeitsbescheinigung

Eine fachkundige Stelle kann Ihren Businessplan begutachten und erstellt Ihnen eine Bescheinigung. Diese muss zusammen mit dem Antrag und Businessplan beim Arbeitsamt eingereicht werden.

Das sagen unsere Kunden:

Wir haben bereits viele Gründer mit dem Erhalt des Gründerzuschusses erfolgreich in die Selbständigkeit begleitet. Das sind unsere Referenen!

Hanna Danilushkina – WANKA Berlin

TrustPower hat mir geholfen meine Ideen und Vorstellung genauer zu strukturieren und die Tragfähigkeit zu bewerten. Einzelne Bereiche der Gründung genauer zu betrachten und ggf. zu optimieren, gemeinsam Lösungsansätze zu finden und mich mit meinen Vorhaben noch mehr im Detail auseinanderzusetzten.

Philipp Winterleitner – medicaltraining.berlin

Herr Gülden hat unglaublich viele Vergleichsmöglichkeiten. Er hat schon gute, mittelmäßige und sehr kreative Geschäftsideen betreut. Hier fühlte ich mich besonders damit wohl, dass immer auch klar gesagt wurde, wenn gewisse Ideen oder Vorhaben unrealistisch waren oder der eigentlichen Zielsetzung entgegenliefen.

Valentina Schmidt – Schmidt Küchenplanung

Herr Gülden hat mir geholfen meinen Businessplan zu erstellen, das ist eine der vielen Dinge von denen ich profitieren durfte. Auch bei der Organisation hat Herr Gülden mich mit seinem Fachwissen unterstützt, ob es um Finanzen, Logo oder auch Website ging, hat er immer eine Idee, ein Rat oder auch eine Anmerkung gehabt.

Lesen Sie noch mehr Erfolgsgeschichten unserer Gründer!

FAQ:

Häufig gestellte Fragen rund um den Gründungszuschuss

Ja! Über den Arbeitsvermittlungsgutschein des Arbeitsamts wird das Gründercoaching finanziert. Das Ganze ist somit kostenlos!

Nein, da der Gründerzuschuss eine „Kann-Leistung“ ist und liegt im Ermessen des Mitarbeiters des Arbeitsamts.

Ja, das ist möglich. Sie müssen lediglich am Tag des Beginns des Gründungszuschusses in den Haupterwerb wechseln.

Der Gründerzuschuss beträgt 300€ zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld, welches Sie ohne Abzüge erhalten.

1. Einen tragfähigen Businessplan

2. Den Antrag selbst mit Lebenslauf

Wenn Sie ALG 1 mit mindestens 150 Tagen Restanspruch beziehen.

Die Leistungen kann man inklusive Verlängerungen für maximal 15 Monate erhalten.

Klare Empfehlung!

Das Coaching hat mich im Großen und Ganzen in meiner Idee bestärkt, hat mir auch gezeigt, wo die Schwächen meiner Idee liegen und dann auch immer wieder geholfen, mich neu aufzuraffen und auch das Ganze wirklich durchzuziehen.